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Erlaß des Kultusministeriums zum Besuch des KU

Die Verordnung des Kultusministeriums Stuttgart zurÄnderung der Schulbesuchsverordnung bezgl. des Konfirmandenunterrichts vom 10. Mai 2009 sieht folgende Änderung in §1 (4) vor:

“(4) Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei; nach örtlicher Absprache kann dieser Nachmittag zusätzlich in Klasse 7 freigehalten werden.”

Den ganzen Erlaß lesen Sie in der angehängten Pdf-Datei.

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